CBH Rechtsanwälte

CBH Rechtsanwälte

Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner zählt mit rund 100 Anwältinnen und Anwälten und ebenso vielen qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den TOP 50 Wirtschaftskanzleien in Deutschland. An insgesamt vier Standorten ist CBH  bundesweit vertreten. Neben dem Stammsitz in Köln hat die seit 1963 bestehende Sozietät Büros in Berlin, Hamburg und München.

Als eine der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien beraten wir in unterschiedlichen Fachbereichen eine Vielzahl national und international tätiger Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Wirtschaftsverbände, Stiftungen, große Infrastrukturprojekte und Einzelpersonen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei auf fünf strategische Schwerpunkte des • • • Wirtschaftsrechts:

• Unternehmen & Finanzen,
• Personal & Sozialwesen,
• Geistiges Eigentum, Medien & IT,
• Bau & Immobilien sowie
• Verwaltung & Wirtschaft.

 

Innerhalb dieser Bereiche bieten wir das vollständige Spektrum anwaltlicher Leistungen an.
Eine besonderen interdisziplinären Ansatz verfolgen wir in den Bereichen Infrastruktur und Mobilität. Aus dem Bau & Immobilienbereich sowie dem öffentlichen Wirtschaftsrecht kommend, haben wir hier eine besondere Rechtsbereich übergreifende Expertise aufgebaut, die heute u.a. folgende Leistungen umfasst:

• Planung und Bau von Verkehrsinfrastrukturprojekten;
• Mobilitätskonzepte im Rahmen von Infrastruktur- und Bauvorhaben;
• Autonomen Fahrzeugen und Beförderungsdiensten;
• E-Ticketing und IT-Systeme für den ÖPNV;
• Vergabe von Bau und Betrieb öffentlicher Ladesäulen;
• Neuordnung der Finanzierungs- und Organisationsstrukturen der öffentlichen Hand;
• Begleitung der Marktzugangsverfahren gemäß VO (EG) Nr. 1370/2007 und PBefG;
• Beratung des Marktzugangs und der Finanzierung neuer Bedienformen und Car-Sharing-Angeboten;
• Umstrukturierung öffentlicher und privater Verkehrsunternehmen;
• Privatisierung und Public-Private-Partnership;
• Erarbeitung von allgemeinen Vorschriften für den Ausgleich von Höchsttarifen;
• Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen und Finanzierung des ÖPNV sowie alternativer Mobilitätsangebote;
• Begleitung im personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungsverfahren;
• Beschaffung von Fahrzeugen – insbesondere E-Fahrzeugen – und sonstigen Assets;
• Vergabe von Subunternehmerleistungen;
• Beratung von Einnahmeaufteilungsverfahren im ÖPNV.

 

Unsere Kanzleiphilosophie ist, jeden einzelnen Mandanten persönlich, kompetent und dauerhaft zu betreuen, das Geschäft der Mandanten zu verstehen und Informationswege kurz zu halten. CBH liegt deshalb viel an einer intensiven Bindung zum Mandanten und einer vertrauensvollen, langjährigen Zusammenarbeit. Vertrauen, das durch zahlreiche schon seit mehreren Jahrzehnten bestehende Mandatsbeziehungen belegt wird.

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